Liebe Mitglieder:
Für die Teilnahme am Vereinsbetrieb gilt derzeit grundsätzlich 2G+ (Alarmstufe II).
Für die Überprüfung ist folgendes vorzulegen:
- Impf- oder Genesenen-Nachweis, elektronisch prüfbar (QR-Code - z.B. in Corona-App oder auf Ausdruck der Impfbescheinigung; gelbe Impfpässe gelten laut Corona-VO des Landes BW nicht mehr)
- gültiges amtliches Ausweisdokument
- Zusätzlich Schnelltest oder PCR-Test (kann in Schriftform oder digital nachgewiesen werden)
Davon ausgenommen sind:
- Genesene/geimpfte Personen, die ihre "Boosterimpfung" erhalten haben
- Personen, deren Vollimmunisierung (letzte erforderliche Impfung) nicht länger als 6 Monate zurück liegt
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch Labordiagnostik erfolgen)
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre; Achtung, Übergangsregelung für 12-17 Jährige*
(* Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12-17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.)
Des Weiteren möchten wir daran erinnern, dass für ALLE Teilnehmer*innen (auch für Kinder!) die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vom Eingang, über die Umkleiden bis hin zum Beckenrand besteht! Die Maske darf erst kurz vor dem ins Wasser gehen abgenommen werden!
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Euer SV Nikar Heidelberg e.V.